Der Wiler Amtsnotar Dominik Bruderer – zuständig für das Gebiet Wil-Untertoggenburg und Toggenburg - zeigte am 19. Oktober im Auditorium des renovierten Hofes zu Wil auf, welche Veränderungen die Anpassung des Erbrechts per 1.1. 2023 brachte und was bei früher erstellten Ehe- und Erbverträgen sowie Testamenten nun überprüft werden soll. Eine Überprüfung erspart dem Amtsnotariat unnötige und für die Hinterbliebenen evtl. unbefriedigende Auslegungen wegen Unklarheiten oder unerlaubten Formulierungen. Die unerwartet grosse Teilnehmendenzahl von 100 Personen (einige Wenige mussten sogar abgewiesen werden der maximalen Raumbelegung) zeigte, dass die Organisatoren und der Referent mit diesem Thema ein grosses Bedürfnis trafen.
Fazit: Der Tod gehört zum Leben. Deshalb sollte man seine Vermögensangelegenheiten oder auch andere zum Ableben gehörende Formalitäten wie Vorsorgeausweis oder Patientenverfügung regeln, solange man noch klar im Kopf ist.
Amtsnotar Bruderer erklärte auch, welche übrigen Dienstleistungen das Amtsnotariat erbringt: Beurkundungen, Beglaubigungen, Sicherung von Vermögen, Erbteilungen, Aufbewahrung von Testamenten und Vorsorgeaufträgen, Willensvollstreckungen, Beratung der Bevölkerung zu den erwähnten Dokumenten (z.B. mit einer öffentlichen, monatlichen Sprechstunde) Abgeschlossen wurde der Anlass mit regem Austausch bei einem Apéro in der Hoflounge.