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title: "Rechte und Pflichten von Fussgängerinnen und Fussgängern"
author: "Kantonspolizei St. Gallen"
published: 2026-10-27
region: "St. Gallen"
canonical_url: https://wil.regioticker.ch/article/27-10-26-rechte-und-pflichten-von-fussgangerinnen-und-fussgangern
publisher: RegioTicker
---# Rechte und Pflichten von Fussgängerinnen und Fussgängern

**Wer zu Fuss unterwegs ist, ist Teil des Strassenverkehrs. Dabei gelten Rechte genauso wie Pflichten. Wo haben Fussgängerinnen und Fussgänger Vortritt? Wann müssen sie Fahrzeugen den Vortritt lassen? Und was gilt abseits von Trot-toir und Fussgängerstreifen? Der Kapo-Ratgeber gibt einen Überblick.**

**Vortritt auf dem Fussgängerstreifen, Geh- und Fusswegen**

Personen, die zu Fuss im Strassenverkehr unterwegs sind, haben auf Fussgängerstreifen grundsätzlich Vortritt. Auch auf Geh- und Fusswegen steht der Raum in erster Linie Personen zu Fuss zur Verfügung. Je nach Signalisation können jedoch auch andere Verkehrsteilnehmende zugelassen sein und auch beim Fussgängerstreifen gilt der Vortritt nicht uneingeschränkt. Beispielsweise darf der Vortritt auf dem Fussgängerstreifen nicht überraschend erzwungen werden. Betreten Sie die Fahrbahn deshalb erst, wenn herannahende Fahrzeuge rechtzeitig anhalten können. Das abrupte Betreten des Fussgängerstreifens ohne Rücksicht auf den rollenden Verkehr kann aus gesetzlicher Sicht ausserdem als Erzwingen des Vortritts gewertet werden und eine Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung darstellen. Auch bedeutet Vortritt nicht automatisch Sicherheit. Beobachten Sie den Verkehr und machen Sie Ihre Absicht zum Überqueren der Strasse erkennbar. Besondere Vorsicht ist gefragt, wenn die Sicht eingeschränkt ist. Hinter einem haltenden Bus, einem parkierten Fahrzeug oder anderen Hindernissen können Sie den herannahenden Verkehr möglicherweise nicht sehen und werden gleichzeitig selbst schlechter erkannt. Wählen Sie wenn möglich eine Stelle, an der Sie die Fahrbahn gut überblicken können.

Befindet sich weniger als 50 Meter entfernt ein Fussgängerstreifen, eine Überführung oder eine Unterführung, muss diese grundsätzlich benutzt werden. Wer die Fahrbahn überquert, ohne dieses Angebot zu nutzen, kann mit einer Busse von zehn Franken bestraft werden.

**Lichtsignale gelten auch zu Fuss**

Auch Fussgängerinnen und Fussgänger müssen die für sie bestimmten Lichtsignale beachten. Zeigt die Fussgängerampel Rot, darf die Fahrbahn nicht betreten werden. Wer ein Lichtsignal missachtet, riskiert nicht nur eine gefährliche Situation, sondern auch eine Busse von 20 Franken.

**Tempo-30-Zone oder Begegnungszone?**

In Begegnungszonen haben Fussgängerinnen und Fussgänger grundsätzlich Vortritt vor dem rollenden Verkehr. Sie dürfen die gesamte Verkehrsfläche benutzen, den Fahrzeugverkehr jedoch nicht unnötig behindern.

In Tempo-30-Zonen gelten andere Regeln. Fussgängerinnen und Fussgänger dürfen die Fahrbahn grundsätzlich überall überqueren, haben dabei jedoch keinen generellen Vortritt gegenüber Fahrzeugen. Achten Sie deshalb besonders auf den herannahenden Verkehr und überqueren Sie die Fahrbahn erst, wenn dies sicher möglich ist.

**Unterwegs ohne Trottoir und auf Schnellstrassen**

Auch beim Spazieren oder Joggen auf Strassen ohne Trottoir gelten Regeln. Fussgängerinnen und Fussgänger benutzen grundsätzlich den linken Fahrbahnrand. Dadurch sehen Sie entgegenkommende Fahrzeuge frühzeitig. Sind mehrere Personen zusammen unterwegs, müssen diese hintereinander gehen, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert. Gerade ausserorts ist besondere Vorsicht wichtig, da Fahrzeuge mit höheren Geschwindigkeiten unterwegs sein können. Sorgen Sie deshalb dafür, dass Sie frühzeitig erkannt werden. Autobahnen und Autostrassen dürfen zu Fuss grundsätzlich nicht betreten werden. Eine Ausnahmesituation kann entstehen, wenn Sie Ihr Fahrzeug wegen einer Panne oder eines Verkehrsunfalls verlassen müssen. Dann ist besondere Vorsicht erforderlich. Verlassen Sie das Fahrzeug nur, wenn dies sicher möglich ist. Ziehen Sie nach Möglichkeit eine Warnweste an und begeben Sie sich hinter die Leitplanke. Halten Sie sich nicht unnötig auf der Fahrbahn oder dem Pannenstreifen auf. Das unberechtigte Betreten einer Autobahn oder Autostrasse ist nicht nur verboten, sondern aufgrund der hohen Geschwindigkeiten besonders gefährlich.

Achten Sie bei Spaziergängen und beim Joggen zudem auf Ihre Sichtbarkeit. Bei Dämmerung, Dunkelheit, Regen oder Nebel werden Personen zu Fuss deutlich schlechter erkannt, besonders auf Strecken ohne Trottoir. Helle Kleidung, reflektierende Elemente oder eine zusätzliche Lichtquelle können helfen, früher gesehen zu werden. Auf unbeleuchteten Strecken kann zusätzlich eine Taschenlampe oder ein anderes Leuchtmittel sinnvoll sein. Beachten Sie dazu auch den Kapo-Ratgeber [Sichtbarkeit bringt Sicherheit](https://www.sg.ch/news/sgch_kantonspolizei/2019/04/kapo-ratgeber--sichtbarkeit-bringt-sicherheit.html).

**Das Wichtigste im Überblick**

Im Strassenverkehr kommt es nicht nur auf Vortritt und Regeln an, sondern auch auf Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksicht. Wer zu Fuss unterwegs ist, trägt mit aufmerksamem und vorausschauendem Verhalten zur eigenen Sicherheit und jener der anderen bei. Gleichzeitig haben Erwachsene im Strassenverkehr eine Vorbildfunktion. Das gilt nicht nur gegenüber Kindern, die sie begleiten, sondern auch gegenüber jenen, die ihr Verhalten beobachten. Kinder orientieren sich daran, wie Erwachsene Strassen überqueren, Lichtsignale beachten und sich im Verkehr bewegen. Sicheres Verhalten wirkt deshalb über die eigene Situation hinaus. Besonders wichtig sind:

- Vorhandene Trottoirs und Fusswege benutzen, Lichtsignale und Verbote beachten
- Keine Radwege benutzen, falls Trottoir oder Fussweg vorhanden sind.
- Fussgängerstreifen sowie Über- oder Unterführungen nutzen, wenn sie sich in weniger als 50 Meter Entfernung befinden.
- Kein Vortritt überraschend erzwingen!
- Auf Strassen ohne Trottoir grundsätzlich am linken Fahrbahnrand gehen
- Bei Dunkelheit und schlechter Sicht auf gute Sichtbarkeit achten

Je nach Widerhandlung kann eine Ordnungsbusse, meistens zwischen 10 und 20 Franken, ausgesprochen werden. Entscheidend ist die Sicherheit: Wer Regeln kennt, aufmerksam bleibt und Rücksicht nimmt, hilft mit, gefährliche Situationen zu vermeiden.

Die Kantonspolizei St.Gallen informiert Sie im nächsten Kapo-Ratgeber gerne zu einem neuen Thema.

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