Der Bund hat die zweite Teilrevision des Raumplanungsgesetzes verabschiedet. Diese strebt eine langfristige Stabilisierung der Anzahl der Gebäude sowie der versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen an. Dazu führt der Bund unter anderem das Instrument der Abbruchprämie ein. Sie soll für Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzer einen Anreiz schaffen, nicht mehr benötigte Bauten und Anlagen abzubrechen.
Mit dem VI. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz schafft der Kanton St.Gallen die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung dieser Abbruchprämie. Die Vernehmlassung im Sommer 2026 zeigte, dass die Vorlage von den Parteien und den betroffenen Kreisen grundsätzlich begrüsst wird. Es wird ein praxisnahes und schlankes Verfahren gewünscht.
Einheitliche Regeln und standardisierte Verfahren
Die Gesetzesvorlage regelt die Finanzierung der Abbruchprämie, das Verfahren und die Auszahlung. Sie legt zudem fest, wer Anspruch auf eine Prämie hat und wie diese berechnet wird. Mit einheitlichen und transparenten Regeln schafft der Kanton Rechtssicherheit und nachvollziehbare Abläufe für die Entrichtung der Prämie. Das Verfahren knüpft an die bestehenden Abläufe des Baubewilligungsverfahrens an und nutzt dadurch Synergien. So kann der administrative Aufwand reduziert und die Bearbeitung für Gesuchstellende und Behörden vereinfacht werden.
Die Botschaft ist im Ratsinformationssystem des Kantonsrates unter der Geschäftsnummer 22.26.25 abrufbar.


