Kurz vor 23 Uhr fiel einer Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen auf der Autobahn A13 ein Auto auf, das mit massiv überhöhter Geschwindigkeit von Sevelen in Richtung Haag unterwegs war. Im Baustellenbereich bei Buchs, wo die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h begrenzt ist, fuhr das Auto an der Patrouille vorbei. Die Patrouille folgte dem Auto und forderte den Autofahrer mittels Matrix «STOPP POLIZEI» zum Anhalten auf. Kurze Zeit später konnte das Auto angehalten und kontrolliert werden. Am Steuer sass ein 18-jähriger Rumäne. Ihm wird vorgeworfen, mit einer Geschwindigkeit im Raserbereich unterwegs gewesen zu sein.

Bei der Kontrolle stellte sich zudem heraus, dass für das Auto kein gültiger Fahrzeugausweis vorlag und keine gültige Autobahnvignette vorhanden war. Das Auto wurde beschlagnahmt. Der 18-Jährige wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.

Die Fachstelle SVG-Ermittlung der Kantonspolizei St.Gallen hat unter der Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen die weiteren Ermittlungen aufgenommen, insbesondere zur Bestimmung der gefahrenen Geschwindigkeit.

Wer die Höchstgeschwindigkeit in krasser Weise überschreitet, gilt als Raser/-in. Im Artikel 90 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes, dem sogenannten Raserartikel, ist genau definiert, welche Geschwindigkeitsüberschreitung als Raserdelikt klassiert wird:

  • mindestens 40 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 30 km/h gilt
  • mindestens 50 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 50 km/h gilt
  • mindestens 60 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 80 km/h gilt
  • mindestens 80 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 100 km/h gilt
  • mindestens 80 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 120 km/h gilt